Gebäudeenergieberatung

Eine unabhängige Gebäudeenergieberatung vor Maßnahmenbeginn am Eigenheim ist grundsätzlich sinnvoll, um sich einen fundierten Überblick der Ist-Situation zu verschaffen und von Beginn an richtig planen zu können.

Energiegutachten  |  Energieausweis Wohngebäude  |  Energieausweis Nichtwohngebäude  |  Nachweis des Einsatzes erneuerbarer Energien  | Der ideale Weg – die vollumfassende Energieberatung | Der Weg für Entschlossene – Die Entscheidung über Maßnahmen ist bereits getroffen

Energiegutachten

Für unser Energiegutachten arbeiten wir den Ist-Zustand Ihres Gebäudes heraus, indem wir zuerst bei Ihnen vor Ort die relevanten Gebäudedaten und vorhandene Anlagentechnik erfassen um das Objekt im zweiten Schritt virtuell am PC erstellen zu können. Anhand dieser Basisdaten lässt sich erkennen, ob und in welchen Bereichen eine Sanierung energetisch und auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierzu werden wir Ihnen im Beratungsgespräch mögliche Maßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und unserer Erfahrung aufzeigen, sodass sie direkt sehen, wie sich die einzelnen Vorschläge energetisch auf Ihr Gesamtobjekt auswirken. Das Energiegutachten ist die Basis der Gebäudeenergieberatung.

In diesen Ortschaften haben wir geholfen, Wege in ein energieeffizientes Zuhause umzusetzen:

Energieausweis Wohngebäude

Schon seit der Energieeinsparverordnung von 2007 (EnEV 2007) muss für Bestandsgebäude die verkauft, vermietet, verpachtet oder zum Leasing angeboten werden ein Energieausweis vorliegen. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit 2001. Dieser Ausweis muss jedem potenziellen Interessenten einer Immobilie bei Besichtigung vorgelegt und spätestens beim Vertragsabschluss übergeben werden. Bei Verstoß gegen die geltenden Gesetze kann ein Bußgeld von 5.000 € – 50.000 € verhängt werden. Man unterscheidet hier zwischen dem „Bedarfsausweis“ -> „Wie viel Energie muss für 1 qm Gebäudenutzfläche tatsächlich aufgewendet werden?“ und dem „Verbrauchsausweis“ -> „Wie viel Energie wurde anhand der letzten 3 Verbrauchsabrechnung für 1 qm Nutzfläche benötig?“. Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine baulichen Veränderungen am Objekt vorgenommen werden. Seit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kommt hinzu, dass seit dem 1. Mai 2014 die Verbräuche auch in Immobilien-Anzeigen anzugeben sind. Sie möchten Ihr Wohneigentum vermieten oder verkaufen? Lassen Sie von uns Ihren Energieausweis erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

Energieausweise Nichtwohngebäude

Der Unterschied zwischen einem Wohngebäude und einem Nichtwohngebäude sind die Nutzung des Gebäudes und die daran geknüpften Anforderungen. Ein Bürogebäude zum Beispiel weist in der Regel eine größere Anzahl wärmeabgebender Gerätschaften und Personen auf als ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung. Hinzu kommt, dass an einen Arbeitsplatz im Büro besondere Anforderungen an Luftqualität, Beleuchtung und Raumtemperatur gestellt sind. Das bedeutet, dass bei Nichtwohngebäuden unter anderem eine detaillierte Betrachtung der Lüftung, des Stromverbrauchs und der eventuell vorhandenen Kühlung notwendig ist. Der Aufwand gegenüber der Erstellung eines Energieausweises für ein Wohngebäude ist hier deutlich größer. In Gebäuden mit mehr als 500 qm Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr hat der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Handelt es sich um ein behördlich genutztes Gebäude gilt dieses bereits ab 250 qm Nutzfläche. Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises geht auf den Nutzer über, sofern der Eigentümer das Objekt nicht, oder nicht überwiegend selber nutzt. Gern führen wir eine Gebäudeenergieberatung bezüglich Ihres Energieausweises durch.

In diesen Ortschaften haben wir geholfen, Wege in ein energieeffizientes Zuhause umzusetzen:

Nachweis des Einsatzes erneuerbarer Energien

Seit dem 1. Januar 2009 müssen erneuerbare Energien bei Neubauten berücksichtigt werden. Dieses schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor und gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Zur Erfüllung dieser Pflicht können zum Beispiel Biomasseanlagen wie Pellet-Kessel aber auch solarthermische Anlagen oder eine Kombination aus verschiedenen Technologien genutzt werden. In der Neubauplanung ist es daher wichtig ein schlüssiges Konzept zu haben, welches je nach Art und Nutzung des Gebäudes individuell variieren kann. Sprechen Sie uns für eine Gebäudeenergieberatung einfach an. Wir werden im Elbe-Weser-Dreieck für Sie tätig.

 

Damit Sie sich einen ersten Einblick in unsere Arbeit erhalten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle den Ablauf der Energieberatung vorstellen. Wir unterschieden zwischen der Energieberatung für alle, die sich noch nicht weiter mit dem Thema beschäftigt haben und den Kunden, die bereits entschlossen sind, bestimmte Maßnahmen umzusetzen.

Der ideale Weg – die vollumfassende Energieberatung

Nach einem ersten Gespräch legen wir gemeinsam einen Termin für die Energieberatung fest. Dieser findet bei Ihnen vor Ort statt. So können wir auf Ihre Wünsche eingehen, erste Vorschläge machen und Ideen formulieren. Sollten für Ihr Vorhaben Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle infrage kommen, müssen diese zuvor beantragt werden. Anschließend werden alle Daten bezüglich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik in Ihrem Haus erfasst.

In unserem Büro geht die Energieberatung weiter: Es wird ein Gutachten erstellt und die Maßnahmen werden projektiert. Anschließend treffen wir uns an einem unserer Standorte und präsentieren Ihnen unsere Ausarbeitungen. Unser Energieberater zeigt Ihnen den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes anhand von Grafiken, 3D-Modellen und Diagrammen. Dann erläutern wir unsere Verbesserungsvorschläge und geben Ihnen Informationen bezüglich der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Optimierungen. Am Ende des Gespräches erhalten Sie eine Ausfertigung unseres Gutachtens und nehmen Ihre persönliche Energieberatung mit nach Hause.

Ganz in Ruhe entscheiden Sie, welche Optimierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen und haben immer vor Augen, welche Fördermittel hierzu bereitstehen. Diese werden im Anschluss mit Unterstützung von eho beantragt.

Die Baumaßnahmen beginnen und eho begleitet Ihre energetische Optimierung. Nach Abschluss des Projektes und Bauabnahme erhalten Sie die Abschlussunterlagen.

Der Weg für Entschlossene – Die Entscheidung über Maßnahmen ist bereits getroffen

Die Energieberatung für Entschlossene zielt auf eine schnelle Umsetzung Ihrer vorab fest geplanten Optimierungsmaßnahmen ab. Wir sprechen kurz über Ihr Vorhaben und schauen uns vor Ort an, was Sie verbessern möchten. Ggf. nehmen unsere Energieberater noch einige Daten auf und kalkulieren etwaige offene Kostenpunkte. Anstelle eines Gutachtens gibt es ein Gespräch ohne schriftliche Präsentation. Nachdem die exakten Maßnahmen feststehen, kümmern wir uns um die Förderanträge und begleiten dann die Baumaßnahmen. Abschließend erhalten Sie die Unterlagen zum Nachweis für die Teilnahme am Förderprogramm.